Ombudsmann
Der Ombudsmann – „best practice“ bei Hinweisgebersystemen
Die anwaltliche Ombudsperson ist das effektivste Hinweisgebersystem. Mitarbeiter und Vertragspartner können sich bei Verdachtsfällen vertrauensvoll an uns wenden.
Neutraler Vermittler
Ombudsstelle
Der Hinweisgeber – ob Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder Geschäftspartner – kann sich vertraulich an den Ombudsmann wenden, um strafbares oder nicht mit den Unternehmenswerten übereinstimmendes Verhalten zu melden. Repressalien müssen nicht befürchtet werden. Dies stellt die produktivste und sicherste Art der Informationsgewinnung dar.
Bedenken Sie: Der Weg zum Management oder einem Vorgesetzten fällt in der Regel schwer.
Internen Compliance-Stellen mangelt es aus Sicht des Whistleblowers an Neutralität.
Hinweisgeber benötigen sowohl absolute Vertraulichkeit als auch Schutz. Nur der externe Vertrauensanwalt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und unterliegt der berufsständischen Verschwiegenheitspflicht.
Kontaktieren Sie uns
Sie möchten mehr über unseren Ombudsservice wissen?
Wir führen gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.