Compliance-Ombudsmann

Ihr persönlicher Ansprechpartner für Hinweise

Die Einrichtung einer externen Ombudsmannstelle in Person eines selbstständigen Rechtsanwalts kann als „best practice” unter den Hinweisgebersystemen bezeichnet werden. So stärken Sie das Vertrauen in Ihre verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Wenn Sie eine Compliance-Ombudsperson für Ihr Hinweisgebersystem beauftragen möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner.

Ziehen Sie den maximalen Nutzen aus Hinweisen für Ihr Unternehmen, indem Sie Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen unmittelbar und juristisch kompetent aufarbeiten lassen. Wenden Sie so Schaden von Ihrem Unternehmen ab. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Vertrauensaufbau zu Hinweisgebern.

Eine externe Ombudsperson bietet Ihren Hinweisgebern den geschützten Rahmen, um vertrauliche Informationen entgegenzunehmen.
Mit juristischer Expertise und Empathie.

Compliance-Ombudsmann

Vertraulicher Umgang, Prüfung und Aufbereitung

Vertraulicher Umgang mit Hinweisgebern.

Mitarbeiter oder Vertragspartner können sich bei Verdachtsfällen vertraulich an uns wenden. Wir sind als Berufsgeheimnisträger dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern geheim zu halten.

Prüfung und Aufbereitung von Verdachtsfällen.

Aufbereitung der Hinweise mit verlässlicher juristischer Ersteinschätzung und Kontrolle der Glaubwürdigkeit.

Kontaktieren Sie uns

Sie möchten mehr über die Ombudsmannstelle wissen?
Wir führen gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.

+49 89 32 49 80 50