Für Mandanten

Hinweisgebersystem

Ist ihr Unternehmen fit in Sachen Whistleblowing?
Die EU Whistleblowing Richtline 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten alle privaten und öffentlichen Unternehmen und Organisationen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern zur Einführung von Hinweisgebersystemen.

Regeln einhalten

Compliance

Erfüllen Sie Legalitäts-, Kontroll- und Aufsichtspflichten.
Schaffen Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter ein funktionierendes Compliance Management System.

Insbesondere unternehmerischen Leitungsorganen drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten Geld- oder Haftstrafen. Das Unternehmen muss bei Verstößen mit harten Sanktionen wie Gewinnabschöpfung, Ausschreibungssperren und Geldbußen rechnen.

Compliance-Ombudsmann

Die Einrichtung einer externen Ombudsmannstelle in Person eines selbstständigen Rechtsanwalts ist als „best practice” unter den Hinweisgebersystemen zu bezeichnen.

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Externer Compliance Officer

Vorstände und Geschäftsführungen sind verpflichtet, ein dem jeweiligen Unternehmen angemessenes Risikomanagement zu installieren.

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Der Weg zu Ihrem Recht

Streitbeilegung und Vertretung vor Gericht.

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Strafrecht

Kontroll- und Organisationsanforderungen an Unternehmen werden verschärft.

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Kontaktieren Sie uns

Sie möchten Ihr Unternehmen schützen?
Wir führen gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.

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