Hinweisgebersystem

Ist ihr Unternehmen fit in Sachen Whistleblowing?

Die EU Whistleblowing Richtline 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten alle privaten und öffentlichen Unternehmen und Organisationen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern zur Einführung von Hinweisgebersystemen.

Unser Ziel ist es, mit Hilfe unseres Hinweisgebersystems unternehmensschädigende Handlungen (strafrechtliche Vorgänge oder Ethikverstöße) in den Unternehmen und Organisationen unserer Mandanten durch die professionelle Prüfung und Aufarbeitung von Hinweise aufzudecken und zu vermeiden.

Um Regelverstöße zu enthüllen bzw. bereits effektiv vorzubeugen, setzen wir auf erfahrene Anwälte, die als Ombudspersonen fungieren. Profitieren Sie von unserem Ombudsservice und setzen Sie auf einen persönlichen Ansprechpartner, anstatt allein auf digitale Lösungen zu vertrauen.

Ihr Ansprechpartner

Juristische Kompetenz

Sind Sie bereit für anonyme Hinweise?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einem rechtssicheren und effizienten Hinweisgebersystem Ihr Unternehmen schützen und dabei allen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Was jetzt wichtig ist:

  • Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Rechtssicheres Hinweisgebersystem
  • Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation
  • Erreichbarer Ombudsmann/ -frau
  • Schaffung der Möglichkeit eines persönlichen Treffens mit dem Ombudsmann/ -frau

Kontaktieren Sie uns

Sie möchten mehr über das Hinweisgebersystem wissen?
Wir führen gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.

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